Teilprojekt Abscheidung von CO2 (CCU/CCS)
Der letzte Schritt zur Klimaneutralität: erfassen, was wir nicht vermeiden können
Notwendige Anlagentechnik im Zementwerk und Technologieentscheidung
Selbst nach allen Optimierungen bleiben Emissionen, die sich nicht vermeiden lassen. Um zu verhindern, dass CO2 in die Atmosphäre gelangt und somit CO₂-Neutralität zu erreichen, müssen diese Restemissionen aus dem Abgasstrom abgeschieden und entweder gespeichert (CCS) oder weiterverwendet (CCU) werden. Für Zementwerke, die vollintegriert betrieben werden, wird dies durchgeführt werden, indem die Anlagentechnik der Zukunft entsprechend erweitert und angepasst werden wird und je nach Abscheidetechnologie an den bestehenden Anlagen Veränderungen durchgeführt werden müssen.
Diese neuen Technologien befinden sich derzeit in Entwicklung, für unsere Zementwerke prüfen wir verschiedenen Optionen. Dabei stehen wir vor Herausforderungen, die Schritt für Schritt gelöst werden müssen. Diese umfassen:
- technische Herausforderungen
- Investitionen und Betriebskosten
- rechtliche und gesetzliche Klarheit
All diese Themen müssen im Vorfeld geklärt sein, bevor es zu einer Umsetzung kommen kann.
Wir bereiten uns gezielt auf die Zukunft vor, schaffen internes Know-How und Umsetzungsmöglichkeiten für den richtigen Zeitpunkt.
Infrastrukturvoraussetzungen am Standort
- Strom- und Energiebedarf: Bei allen Abscheidetechnologien wird es zu einer Steigerung des Energiebedarfes kommen
- Transportinfrastruktur: Abtransportmöglichkeit für das verflüssigte CO2 muß vorhanden sein
- Platzbedarf: Freie Flächen zur Werksentwicklung müssen vorhanden sein
- Weitere Voraussetzungen können sich aus den Praxiserfahrungen im Betrieb von derzeit (2025) in Errichtung befindlichen Pilot- und Versuchsanlagen ergeben
Die Evaluierung für unsere vollintegrierten Zementwerke hat ergeben, dass die Infrastukturvoraussetzungen für die Errichtung einer Abscheideanlage an den Standorten in Zukunft gegeben sein werden.
Speicherung und / oder Verarbeitung von CO2
Es sind grundsätzlich zwei Wertschöpfungsketten für abgeschiedenes CO2 denkbar, einerseits kann es als Rohmaterial nachgelagerten Prozessen zugeführt werden, um neue nutzbare Produkte herzustellen (CCU), andererseits kann es zu geeigneten geologischen Speicherstätten transportiert und dort sicher und langfristig eingelagert werden (CCS).
Im Zuge von CCU hergestellte Produkte müssen sicherstellen, dass das CO2 langfristig in den Produkten gespeichert wird. Die Liste jener Produkte, die diesen Regeln entsprechen, wird laufend erweitert, z.B. kann CO2 in Gesteine eingebaut und die entstehenden Produkte wieder in der Bauwirtschaft eingesetzt werden. Wir beobachten den Rechtsrahmen zu CCU laufend und genau, um gemeinsam mit Partnern mögliche neue Wege für unser zukünftig abgeschiedenes CO2 zu entwickeln.
Geologische Formationen, die durch deren Porosität Platz und durch übergelagerte Schichten entsprechende Dichtheit vorweisen, eignen sich als Langzeitspeicher für CO2. So wird das Treibhausgas nicht mehr der Atmosphäre zugeführt, sondern in den Untergrund verbracht. Dass die geologische Speicherung von CO2 sicher funktioniert, wird z.B. in Projekten in Norwegen seit mehreren Jahrzehnten bewiesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Derzeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht fixiert, aber erforderlich, um Zukunftsinvestitionen sorgfältig planen und tätigen zu können. Wir konzentrieren uns darauf, den Entscheidungsträgern aus der Politik bzw. dem öffentlichen Umfeld die Informationen zu aus unserer Sicht künftig notwendigen Rahmenbedingungen zukommen zu lassen.